Die Sitzungsgelder sind zu jedem Vierteljahr auf der Grundlage einer Aufstellung der Sitzungen und der Teilnehmer an diesen Sitzungen im vorausgegangenen Vierteljahr abzurechnen, die der Vorsitzende des Volksgruppenbeirates dem Bundeskanzleramt zur Verfügung zu stellen hat.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise