§ 9 Kommissionen und Arbeitsgruppen — Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Gliederung
1. Abschnitt Darstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2025)
§ 9 Kommissionen und Arbeitsgruppen
Rückverweise
Bei der Zusammensetzung von Kommissionen zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten hat gemäß § 10 Abs. 1 B-GlBG mindestens eines der vom Dienstgeber zu bestellenden Mitglieder weiblich und mindestens eines männlich zu sein.
Frauen und Männer sind zum Stichtag 31. Dezember 2025 in Kommissionen im Rechnungshof wie folgt vertreten:
– Aufnahmekommission: 3 Frauen, 2 Männer
– Leistungsfeststellungskommission: 3 Frauen, 1 Mann
– Dienstprüfungskommission: 3 Frauen, 5 Männer
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