§ 3 Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils — Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Gliederung
1. Abschnitt Darstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2025)
§ 3 Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
Die geschlechterspezifische Besetzung der Leitungsfunktionen und höheren Funktionen im Rechnungshof stellt sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 wie folgt dar:
● von 4 Sektionsleitungen : 3 Frauen (Frauenanteil: 75 % ), 1 Mann
● von 4 besetzten Sektionsleitung-Stellvertretungen : 2 Frauen ( 50 % ), 2 Männer
● von 2 Bereichsleitungen : 1 Frau (50 %), 1 Mann ( 50 % )
● von 30 besetzten Abteilungsleitungen : 10 Frauen ( 33,3 % ), 20 Männer
● von 29 besetzten Abteilungsleitung-Stellvertretungen : 11 Frauen ( 37,9 % ), 18 Männer
● von einer besetzten Stabsstellenleitung : 1 Frau ( 100 % )
● von einer Leitung des Büros der Präsidentin: 1 Mann (0 %)
Die Zielvorgaben des Frauenförderungsplans 2024/2025 (§ 12 in BGBl. II Nr. 119/2024) konnten zum Stichtag 31. Dezember 2025 bei den Stellvertretungen der Abteilungsleitungen nahezu erreicht werden.
Bei den Abteilungsleitungen ging der Frauenanteil von 37,5 % zum 31.12.2023 um 4,2 Prozentpunkte auf 33,3 % zum 31.12.2025 zurück, so dass der Zielwert von 40 % laut Frauenförderungsplan 2024/2025 nicht erreicht werden konnte. Zuvor gab es hier leichte Steigerungen auf 38,2 % (2021). Für die erst mit einer Reorganisation im Jahr 2023 geschaffenen Leitungsfunktionen (Bereichsleitung, Stabsstellenleitung, Leitung Büro) hatte der Frauenförderungsplan 2024/2025 noch keine Vorgaben enthalten.
Rückverweise
| Funktion | Ist zum Stichtag 31.12.2023 | Ziel laut FFP 2024/2025 | Ist zum Stichtag 31.12.2025 | |
| Anteil der Frauen in % | ||||
| Sektionsleitung | 60 | - 1 | 75 | |
| Sektionsleitung-Stellvertretung | 50 | - 1 | 50 | |
| Abteilungsleitung | 37,5 | 40 | 33,3 | |
| Abteilungsleitung-Stellvertretung | 35,3 | 38 | 37,9 | |
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1 Keine Unterrepräsentation, daher keine Zielvorgabe erforderlich
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