Art. 1 — VfGH-Ausspruch vom 16. Juni 2026, dass die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden betreffend die Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut (Amerikanische Faulbrut) der Bienen, Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Gmunden Nr. 1/2023, ausgegeben am 30. März 2023, gesetzwidrig war
Rückverweise
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 2026, V 23/2026-12, der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 19. Juni 2026, zu Recht erkannt:
„Die „Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden betreffend die Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut (Amerikanische Faulbrut) der Bienen“, Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Gmunden Nr. 1/2003, ausgegeben am 30. März 2023, war gesetzwidrig“.
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