BundesrechtKundmachungenFrauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung2. Hauptstück Rahmenbedingungen und Umsetzung§ 9

§ 9Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz

In Kraft seit 01. Januar 2026
Up-to-date