§ 4 Allgemeine Bestimmungen — Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung
Gliederung
2. Hauptstück Rahmenbedingungen und Umsetzung
§ 4 Allgemeine Bestimmungen
Rückverweise
Die nachfolgenden Bestimmungen zur Frauenförderung sind über die im 1. Hauptstück festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen jedenfalls zu berücksichtigen bzw. umzusetzen:
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