Bei der Zusammensetzung von Kommissionen zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten hat gemäß § 10 Abs. 1 B-GlBG mindestens eines der vom Dienstgeber zu bestellenden Mitglieder weiblich und mindestens eines männlich zu sein.
Frauen und Männer sind zum Stichtag 31. Dezember 2023 in Kommissionen im Rechnungshof wie folgt vertreten:
• Aufnahmekommission: 2 Frauen, 3 Männer
• Leistungsfeststellungskommission: 4 Frauen, 2 Männer
• Ethikboard: 1 Frau, 2 Männer
• Dienstprüfungskommission: 4 Frauen, 4 Männer
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