§ 9 Kommissionen und Arbeitsgruppen — Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2024/2025
Gliederung
1. Abschnitt Darstellung des Ist–Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2023)
§ 9 Kommissionen und Arbeitsgruppen
Rückverweise
Bei der Zusammensetzung von Kommissionen zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten hat gemäß § 10 Abs. 1 B-GlBG mindestens eines der vom Dienstgeber zu bestellenden Mitglieder weiblich und mindestens eines männlich zu sein.
Frauen und Männer sind zum Stichtag 31. Dezember 2023 in Kommissionen im Rechnungshof wie folgt vertreten:
• Aufnahmekommission: 2 Frauen, 3 Männer
• Leistungsfeststellungskommission: 4 Frauen, 2 Männer
• Ethikboard: 1 Frau, 2 Männer
• Dienstprüfungskommission: 4 Frauen, 4 Männer
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