(1) Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung inklusive Telearbeit und Teilzeit wird im Rechnungshof umgesetzt und auch in Anspruch genommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 27 Frauen und 9 Männer in Teilzeit. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
(2) In den Jahren 2022 und 2023 nahmen 11 Mitarbeiterinnen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (BGBl. Nr. 221/1979) und 4 Mitarbeiter Karenz nach dem Väter–Karenzgesetz (BGBl. Nr. 651/1989) in Anspruch, 7 Mitarbeiter die Väterfrühkarenz („Papamonat“). Die Durchschnittsdauer der Mütterkarenz belief sich auf rd. 8,9 1) Monate, jene der Väterkarenz auf rd. 3,8 Monate.
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1 Unter Berücksichtigung der Monate 2021 von bereits 2021 begonnen Karenzen erhöht sich die Durchschnittsdauer auf 9,5 Monate. Keine Berücksichtigung fanden Monate, die in Fortführung von 2023 bestehenden Karenzen im Jahr 2024 liegen.
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