BundesrechtKundmachungenFrauenförderungsplan des Rechnungshofes 2024/20254. Abschnitt Besondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG§ 17

§ 17Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten

In Kraft seit 14. Mai 2024
Up-to-date