§ 17 Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten — Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2024/2025
Gliederung
4. Abschnitt Besondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
§ 17 Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
Rückverweise
Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem B-GlBG zu unterstützen. Die erforderlichen Ressourcen und Informationen sind ihr zur Verfügung zu stellen.
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