BundesrechtKundmachungenFrauenförderungsplan des Rechnungshofes 2024/20253. Abschnitt Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2029 und verbindliche Vorgaben§ 12

§ 12Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfungsdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2025 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG

In Kraft seit 14. Mai 2024
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