VfGH-Ausspruch, dass § 754 Abs. 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) verfassungswidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. März 2022, G 359/2021-11, dem Bundeskanzler zugestellt am 24. März 2022, zu Recht erkannt:
„§ 754 Abs. 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811, idF BGBl. Nr. 342/1970 war verfassungswidrig.“