In der Anlage (Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik [einschließlich des Kollegs für Berufstätige]) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik, BGBl. Nr. 906/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl II Nr. 173/2007, lautet in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die Z 1 (Katholischer Religionsunterricht):
„1. Katholischer Religionsunterricht:
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 299/2016 in der geltenden Fassung.“
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