BundesrechtKundmachungenLehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik

In Kraft seit 01. September 2016
Up-to-date

§ 1

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich der 1. Semester mit Wirksamkeit vom 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. Nr. 130/1995.

§ 2

In der Anlage (Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik [einschließlich des Kollegs für Berufstätige]) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik, BGBl. Nr. 906/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl II Nr. 173/2007, lautet in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die Z 1 (Katholischer Religionsunterricht):

„1. Katholischer Religionsunterricht:

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 299/2016 in der geltenden Fassung.“

Anlage

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN KOLLEGS FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE)

Präambel

Anl. 1

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diesen Einzelthemen zu. Die Kompetenzen und die ihnen zugeordneten Themen sind Semestern (Modulen) zugeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

Anl. 1

Entsprechend der Zielsetzung dieser Schulform soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die zukünftigen Kindergarten- und Hortpädagoginnen und -pädagogen, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in sie bewegenden Fragen der zukünftigen Berufsfelder orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Kindergarten- und Hortpädagoginnen und pädagogen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für religiöse Erziehungsprozesse zu übernehmen.

Im Besonderen ist die Bildungs- und Lehraufgabe des geltenden Lehrplans für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu beachten.

2. Didaktische Grundsätze

Anl. 1

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Semestern sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet, wiederholt, vertieft und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert und von ihr her besser verstanden werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uÄ. kann von der Semesterzuordnung abgewichen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst noch im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit entfalten, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 1

Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, Abschnitt VI, Didaktische Grundsätze, nachzulesen.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 1

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

der Korrelationsdidaktik

des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache

der geschichtlichen Dimension der Themen

der Ökumene

des interreligiösen Dialogs

der Spiritualität

der religiösen Entwicklung

des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten

des biblischen Lernens

des Lernens durch religiöse Übungen

2.3 Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Anl. 1

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung Gottes im alltäglichen Zusammenleben mit den Kindern in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, zB Situationen, die spirituell–religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen

der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, zB Beachtung des Kinder in seiner individuellen Religiosität, Beachtung seiner Lebenswelt in seiner je spezifischen Kultur und Religion

der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder im Sinne eines Theologisierens mit Kindern wertschätzend aufgreifen zu können

der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und Entwicklungspsychologie und mit relevanten Bildungskonzepten

der Handlungsorientierung, zB das Bemühen, spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen zusammenleben erlebbar werden zu lassen

der religionspädagogischen Elementarisierung, dh. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes

3. Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen

Anl. 1

1. Semester (Kompetenzmodul 1)

Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension im Leben und in erzieherischen Prozessen wahrnehmen, beschreiben und deuten.

Begriffsklärungen (Religion, Glaube, Spiritualität, Kirche, Konfession, ...)

Religiöse Erziehung in elementaren Bildungseinrichtungen

Deutung von menschlichen Grunderfahrungen

Religionspädagogische Konzepte; Religionspädagogischer BildungsRahmenPlan

Religiöse Themen in der Kinderliteratur

Die Schülerinnen und Schüler können sich mit ihrer religiösen Biografie konstruktiv auseinander setzen, personale und kontextuelle Bedingungen für den Aufbau einer positiven Religiosität benennen und in der Arbeit mit Kindern wahrnehmen und gestaltend aufgreifen.

Eigene religiöse Biografie

Erzieherpersönlichkeit und Berufsethos

Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse

Religiöse Sprachfähigkeit

Die Schülerinnen und Schüler können die Feste des Kirchenjahres beschreiben und religiöse Feste und liturgische Feiern gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten.

Kirchenjahr und christliches Brauchtum und seine Rezeption im Kindergarten

Heilige – Vorbilder im Glauben; Bedeutung des Namenstages

Feierkultur in elementaren Bildungseinrichtungen, Formen der Kinderliturgie

Sakralraumpädagogik

2. Semester (Kompetenzmodul 2)

Die Schülerinnen und Schüler können die befreiende Kraft biblischer Texte ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung erschließen und in der religionspädagogischen Arbeit umsetzen.

Die Bibel als grundlegendes Zeugnis christlichen Glaubens

Praktischer Umgang mit biblischen Texten

Kinderbibeln

Die Schülerinnen und Schüler können die Individualität der Kinder in Bezug auf ihre Interessen, Stärken, Schwächen sowie religiösen Zugänge wertschätzen und sie auch in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich Herkunftsfamilie und religiöser Kulturen wahr- und ernst nehmen.

Kindgemäße Formen der Auseinandersetzung mit Religion

Religiöse Entwicklung des Kindes

Würde des Menschen – Würde des Kindes – Kinderrechte

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und philosophisch-theologische Fragen von Kindern wahrnehmen und gestaltend aufgreifen.

Biografische Auseinandersetzung mit dem eigenen Gottesbild

Vielfalt biblischer Gottesbilder

Jesus Christus, der Sohn Gottes

Theologisieren mit Kindern

Die Schülerinnen und Schüler können Kinder in ihren Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.

Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens

Umgang mit Tod und Trauer

Entwicklung der Todesvorstellungen

Die Schülerinnen und Schüler können Alltagsrituale, Stilleübungen und Gebetsformen gestalten, deren Bedeutung für die persönliche Entwicklung reflektieren und unterschiedliche Formen von Spiritualität in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern erschließen.

Achtsamkeit und Spiritualität

Stilleübungen

Gebet und Gebetserziehung

Gebetsformen und –haltungen

Gebetbücher für Kinder

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen.

Orientierung im weltanschaulichen und religiösen Pluralismus

Interreligiöses und interkulturelles Lernen

Einsatz für Menschenwürde, Friede und Gerechtigkeit, Option für Arme und Schwache

Verantwortung für die Schöpfung

Die Schülerinnen und Schüler können zentrale Anliegen religiöser Erziehung benennen und im Dialog mit den Bildungspartnern erläutern.

Religiöse Familienkulturen in ihrer Vielfalt und Heterogenität

Elternarbeit zu religiöser Erziehung und interreligiöser Begegnung

Zusammenarbeit mit dem Kindergartenerhalter und der Pfarre