Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 8. Juni 2010, V 49/10-11, dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugestellt am 23. Juli 2010, zu Recht erkannt:
„Die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 vom 23. Dezember 2005 war gesetzwidrig.“
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