VfGH-Ausspruch, dass die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim BMSGK für das Kalenderjahr 2006 gesetzwidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 8. Juni 2010, V 49/10-11, dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugestellt am 23. Juli 2010, zu Recht erkannt:
„Die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 vom 23. Dezember 2005 war gesetzwidrig.“