Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2006, V 54-58/06-12, der Bundesregierung zugestellt am 25. Jänner 2007, zu Recht erkannt:
„Die Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977 über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, BGBl. 306, idF BGBl. II 2002/37, war gesetzwidrig.“
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