BundesrechtKundmachungenVfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, gesetzwidrig war

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, gesetzwidrig war

In Kraft seit 02. Februar 2007
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2006, V 54-58/06-12, der Bundesregierung zugestellt am 25. Jänner 2007, zu Recht erkannt:

„Die Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977 über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, BGBl. 306, idF BGBl. II 2002/37, war gesetzwidrig.“