23.12.1967
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben Chile, Griechenland und die Sowjetunion ihre Ratifikations- beziehungsweise Beitrittsurkunden zur Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste (BGBl. Nr. 430/1924, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 430/1935) hinterlegt.
Ferner haben Malta und Rwanda erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit an die gegenständliche Erklärung gebunden zu erachten.
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