BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste

Schiffahrt - Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste

In Kraft seit 23. Dezember 1967
Up-to-date

Art. 1

23.12.1967

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben Chile, Griechenland und die Sowjetunion ihre Ratifikations- beziehungsweise Beitrittsurkunden zur Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste (BGBl. Nr. 430/1924, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 430/1935) hinterlegt.

Ferner haben Malta und Rwanda erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit an die gegenständliche Erklärung gebunden zu erachten.