18.07.1930
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde des Königreiches Jugoslawien
1. zum Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehres (B. G. Bl. Nr. 429 aus 1924),
2. zur Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste (B. G. Bl. Nr. 430 aus 1924) am 7. Mai 1930 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.
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