BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs, Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste

Schiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs, Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste

In Kraft seit 18. Juli 1930
Up-to-date

Art. 1

18.07.1930

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde des Königreiches Jugoslawien

1. zum Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehres (B. G. Bl. Nr. 429 aus 1924),

2. zur Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste (B. G. Bl. Nr. 430 aus 1924) am 7. Mai 1930 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.