Rückverweise
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
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