BundesrechtKundmachungenEntscheidung der Europäischen Kommission über eine Ausnahme der SchwermetallgrenzwerteArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 07. April 2001
Up-to-date

Die Europäische Kommission hat am 19. Februar 2001 eine Entscheidung zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Glasverpackungen gelten, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 62/20 vom 2. März 2001 unter der Nummer 2001/171/EG verlautbart.

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