Entscheidung der Europäischen Kommission über eine Ausnahme der Schwermetallgrenzwerte
Vorwort
Art. 1
Die Europäische Kommission hat am 19. Februar 2001 eine Entscheidung zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Glasverpackungen gelten, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 62/20 vom 2. März 2001 unter der Nummer 2001/171/EG verlautbart.