13.06.1979
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist die Deutsche Demokratische Republik dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen (BGBl. Nr. 204/1966, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 553/1973) am 8. Oktober 1976 beigetreten.
Anläßlich des Beitrittes hat die Deutsche Demokratische Republik die in Art. 9 Buchstabe a und in Art. 15 des Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalte erklärt sowie die in Art. 19 vorgesehene Erklärung abgegeben, daß sie den deutschen Text des Übereinkommens als für sich verbindlich betrachtet.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise