Schiffahrt - Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen
Vorwort
Art. 1
13.06.1979
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist die Deutsche Demokratische Republik dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen (BGBl. Nr. 204/1966, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 553/1973) am 8. Oktober 1976 beigetreten.
Anläßlich des Beitrittes hat die Deutsche Demokratische Republik die in Art. 9 Buchstabe a und in Art. 15 des Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalte erklärt sowie die in Art. 19 vorgesehene Erklärung abgegeben, daß sie den deutschen Text des Übereinkommens als für sich verbindlich betrachtet.