BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen

Schiffahrt - Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen

In Kraft seit 13. Juni 1979
Up-to-date

Art. 1

13.06.1979

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist die Deutsche Demokratische Republik dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen (BGBl. Nr. 204/1966, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 553/1973) am 8. Oktober 1976 beigetreten.

Anläßlich des Beitrittes hat die Deutsche Demokratische Republik die in Art. 9 Buchstabe a und in Art. 15 des Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalte erklärt sowie die in Art. 19 vorgesehene Erklärung abgegeben, daß sie den deutschen Text des Übereinkommens als für sich verbindlich betrachtet.