25.07.1970
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten dem Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 233/1967), beigetreten:
Datum der Hinterlegung
Staaten: der Beitrittsurkunde:
Portugal 15. Jänner 1968
Polen 4. September 1969
Australien 1. Oktober 1969
Anläßlich des Beitrittes erklärte Polen folgenden Vorbehalt:
„Die Polnische Volksrepublik betrachtet sich durch die Bestimmungen des Artikels 11 Absätze 2 und 3 des Abkommens nicht als gebunden.''
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