BundesrechtKundmachungenZypriotische amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export bestimmte frische landwirtschaftliche Produkte

Zypriotische amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export bestimmte frische landwirtschaftliche Produkte

In Kraft seit 26. Mai 1988
Up-to-date

Art. 1

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. August 1987, BGBl. Nr. 474, betreffend ein zypriotisches amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export bestimmte frische landwirtschaftliche Produkte ihre Wirksamkeit.

Anlage

Anl. 1