09.02.1938
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes hat Frankreich seinen beim Beitritt zum Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz gemäß Artikel 5 der Anlage II zu diesem Abkommen gemachten Vorbehalt (B. G. Bl. Nr. 225/1936) zurückgezogen.
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