Einheitliches Wechselgesetz
Vorwort
Art. 1
09.02.1938
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes hat Frankreich seinen beim Beitritt zum Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz gemäß Artikel 5 der Anlage II zu diesem Abkommen gemachten Vorbehalt (B. G. Bl. Nr. 225/1936) zurückgezogen.