BundesrechtGeschäftsordnungenGeschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der RentenkommissionII. Abschnitt Die Kommissionen der Volksanwaltschaft§ 22

§ 22Durchführung der Besuche und Überprüfungen

In Kraft seit 11. Juli 2026
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