§ 3 Beseitigung von Ungleichheiten — Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
§ 3 Beseitigung von Ungleichheiten — Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 135/2022
Inkrafttretungsdatum
01. April 2022
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40243334
Zuletzt nach Updates gesucht am
Auftretende Unterschiede in den Arbeitsvoraussetzungen für Frauen und Männer sowie strukturelle Rahmenbedingungen, die zur Benachteiligung eines der Geschlechter führen, sind zu beseitigen.
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