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Bundesrecht
Entschließungen des Bundespräsidenten
Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
§ 13
§ 13 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. April 2022
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§ 13 Inkrafttreten — Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
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Diese Entschließung tritt mit 1. April 2022 in Kraft.
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