BundesrechtEntschließungen des BundespräsidentenFrauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei§ 11

§ 11Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und FamilieKinderbetreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung

In Kraft seit 01. April 2022
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