Im Sinn des § 2 Abs. 2 des Volksbefragungsgesetzes 1989 wurde von der Bundesregierung einem Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 entsprechend als Tag der Volksbefragung der 20. Jänner 2013 festgesetzt. Als Stichtag wurde der 28. November 2012 bestimmt.
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