§ 1 Funktion der Präsidentschaftskanzlei — Geschäftsordnung der Präsidentschaftskanzlei
Rückverweise
Die Präsidentschaftskanzlei ist berufen, den Bundespräsidenten bei der Besorgung seiner Amtsgeschäfte zu unterstützen. Sie untersteht dem Bundespräsidenten.
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