BundesrechtEntschließungen des BundespräsidentenBeförderung von Offizieren durch BMLVArt. 2

Art. 2

In Kraft seit 01. Oktober 2001
Up-to-date

(1) Diese Entschließung tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. September 2001 tritt die Entschließung des Bundespräsidenten über die Ernennung von Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes, BGBl. Nr. 415/1994, außer Kraft.

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