BundesrechtEntschließungen des BundespräsidentenBeförderung von Offizieren durch BMLV

Beförderung von Offizieren durch BMLV

In Kraft seit 01. Oktober 2001
Up-to-date

Artikel I

Art. 1

Auf Vorschlag der Bundesregierung vom 13. August 2001 übertrage ich nach § 10 Abs. 4 des Wehrgesetzes 1990, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2001, dem Bundesminister für Landesverteidigung das Recht der Beförderung

1. von Personen, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zu Offizieren und

2. von Offizieren aus der Personengruppe nach Z 1 bis einschließlich der Ebene eines Oberstleutnants in allen Verwendungen.

Artikel II

Art. 2

(1) Diese Entschließung tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. September 2001 tritt die Entschließung des Bundespräsidenten über die Ernennung von Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes, BGBl. Nr. 415/1994, außer Kraft.