(1) Die im Verbotsgesetz 1947 und sonstigen Gesetzen enthaltenen Sühnefolgen enden mit dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes für die in § 17 Abs. 2 und 3 des Verbotsgesetzes 1947 genannten Personen, sofern sie nicht bereits geeendet haben.
(2) Sind die in Abs. 1 genannten Personen vor dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes bereits verstorben, so gelten die in § 18 lit. b Verbotsgesetz 1947 enthaltenen Sühnefolgen als am Tag vor dem Ableben beendet. Eine Nachzahlung von Bezugsvorschüssen im Sinne des § 3 Abs. 2 Beamten-Überleitungsgesetz, StGBl. Nr. 134/1945, oder von Bezügen findet nicht statt.
Rückverweise
VerbotsG · Verbotsgesetz 1947
Art. 2 § 7 Bestimmungen über die Beendigung der Sühnefolgen.
…1) Die im Verbotsgesetz 1947 und sonstigen Gesetzen enthaltenen Sühnefolgen enden mit dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes für die in § 17 Abs. 2 und 3 des Verbotsgesetzes 1947 genannten Personen, sofern sie nicht bereits geeendet haben. (2) Sind die in Abs. 1 genannten Personen vor dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes bereits verstorben, so…
Art. 1 § 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 82/1957, zu den §§ 13 und 17, StGBl. Nr. 13/1945)
…der für die Handhabung der Sonderbestimmungen der §§ 5 und 6 zuständigen Behörden haben die Verwaltungsbehörden, in letzter Instanz die im § 7 Abs. 1 des Verbotsgesetzes 1947 genannte Kommission (Feststellungsbehörden) festzustellen, ob und in welchem Umfang diese Personen der Verzeichnung in den Registrierungslisten unterliegen würden. (4) In den Fällen des Abs. …
Art. 2 § 9 (Anm.: aus BGBl. Nr. 82/1957, zu den §§ 13 und 17, StGBl. Nr. 13/1945)
…nach den Bestimmungen des Nationalsozialistengesetzes, BGBl. Nr. 25/1947, oder vor dem Ausscheiden infolge einer Verurteilung wegen einer im § 17 Abs. 2 lit. f des Verbotsgesetzes 1947 oder im § 14 Abs. 1 angeführten strafbaren Handlung getroffen wurden, stehen der Behandlung nach Abs. 1 nicht entgegen. (3) Den in…
Art. 2 § 4 Artikel II: Registrierung der Nationalsozialisten.
…NSDAP entsprechenden Rang aufwärts oder Angehörige der Gestapo oder des SD waren, werden in besonderen Listen verzeichnet. Desgleichen werden verzeichnet d) Verfasser von Druckschriften jedweder Art oder von Filmdrehbüchern, die von der beim Bundesministerium für Unterricht gebildeten Kommission wegen ihres nationalsozialistischen Gehaltes als verbotene Werke erklärt wurden, e) Leiter von industriellen…