Rückverweise
Bundesgesetze und gemäß Art. 50 Abs. 1 genehmigte Staatsverträge werden mit Berufung auf den Beschluss des Nationalrates, Bundesgesetze, die auf einer Volksabstimmung beruhen, mit Berufung auf das Ergebnis der Volksabstimmung kundgemacht.
…etwa die Erteilung der Zustimmung der Bundesregierung nach Art97 Abs2 B-VG) einer Publizierung in Form der Aufnahme in die Kundmachung des Gesetzes bedürfen. Aus Art48 B-VG, wonach BG (nur) mit Berufung auf den Beschluß des Nationalrates kundzumachen sind und wonach eine Ausnahme von diesem Grundsatz lediglich für BG festgelegt ist, die…
…die Kundma-chung häufig weitere Verlautbarungen, wie insbesondere eine Aufzählung der Staaten, die den Vertrag ebenfalls ratifiziert haben, oder Erklärungen und Vorbe-halte anderer Staaten (vgl. Thienel, Art48, 49 B-VG, in: Korinek/Holoubek [Hrsg], Österreichisches Bundesverfassungsrecht [1. Lfg 1999] Rz 30). Diese Verlautba-rungen sind nicht vom Beschluss des Nationalrates erfasst, sondern erfolgen auf Grund…