Eine Schiedsvereinbarung schließt nicht aus, dass eine Partei vor oder während des Schiedsverfahrens bei einem Gericht eine vorläufige oder sichernde Maßnahme beantragt und dass das Gericht eine solche Maßnahme anordnet.
Rückverweise
Ist in einem Schiedsvertrag für den Fall, als einer der Schiedsrichter aus dem Amte ausscheidet, Ergänzung durch Zuwahl vorgeschrieben, so ist nach Zulaß des § 585 ZPO für sämtliche im § 583 Abs 2 Z 1 ZPO angegebenen Tatbestände eine vom Gesetz abweichende vertragliche Regelung getroffen.…
…Gerichte vereinbart werde. Es gebe im Rahmen einer Schiedsvereinbarung mehrere Möglichkeiten der Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte, wie etwa die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (§ 585 ZPO) oder die Feststellung des (Nicht )Bestehens einer Schiedsvereinbarung. Diese Auffassung des Rekursgerichts ist durchaus vertretbar, entspricht sie doch auch der Lehre ( Hausmaninger in Fasching/Konecny…
…wendet sich mit drei Argumenten gegen die mangels inländischer Zuständigkeit des Erstgerichts erfolgte Zurückweisung ihres Sicherungsantrags durch das Rekursgericht. 1. Da gemäß § 585 ZPO die Erlassung von einstweiligen Maßnahmen durch die staatlichen Gerichte trotz Vorliegens einer Schiedsvereinbarung zulässig sei, bestimme sich das dafür zuständige Gericht nach den allgemeinen Zuständigkeitsregeln…
…im vorliegenden Fall - bei Uneinigkeit von Schiedsrichtern ein Dritter (der Kammervorstand) die Bestellung des Obmanns vorzunehmen habe, sei § 582 Z 2 ZPO gemäß § 585 ZPO nicht anzuwenden und deshalb der Antrag zurückzuweisen. Der Revisionsrekurs sei zuzulassen, weil der Oberste Gerichtshof über die Frage der weiteren Anwendbarkeit der aufgehobenen Regelung der…
kann der vertragsmäßig dafür bestellte Dritte (hier: Kammervorstand) wegen Verlustes seiner diesbezüglichen Funktion infolge Aufhebung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr tätig werden, findet § 585 ZPO keine Anwendung, sondern hat das Gericht gemäß § 582 ZPO auf Antrag den Obmann zu bestellen (Hier: Wegfall der vereinbarten SchiedsgerichtsO der Bundesingenieurkammer und der…