Auf Grund des in der Klage gestellten Begehrens, im Sinne der §§. 340 bis 342 a. b. G. B. ein Verbot zu erlassen, hat der Richter sogleich bei Erledigung der Klage ohne Einvernehmung des Gegners das Erforderliche zu verfügen.
§ 59 ASGG · ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 59
…§ 59. (1) Anzuwenden sind die Bestimmungen über 1. den Vergleichsversuch ( § 433 ZPO ); ihn hat der Vorsitzende durchzuführen; 2. den Entfall einer Klagebeantwortung ( § 440 Abs. 2 ZPO ) und die Beschränkung der vorbereitenden Tagsatzung nach §…
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