ZPO
Gliederung
Dritter Theil. Verfahren vor den Bezirksgerichten.
§ 433a Mediationsvergleich und Vergleiche nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz
Über den Inhalt der in einem Mediationsverfahren oder in einem Schlichtungsverfahren über Verbraucherstreitigkeiten nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, BGBl. I Nr. 105/2015, über eine Zivilsache erzielten schriftlichen Vereinbarung kann vor jedem Bezirksgericht ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden.
Art. 1 § 7 GGG · GGG · Gerichtsgebührengesetz
Art. 1 § 7
…Verfahren und Exekutionsverfahren der Antragsteller (Kläger, Rechtsmittelwerber, betreibender Gläubiger); bei prätorischen Vergleichen ( § 433 ZPO ), Mediationsvergleichen, Vergleichen nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz ( § 433a ZPO ) und Vereinbarungen nach § 55a Abs. 2 EheG jedoch beide vertragschließenden Parteien ohne Rücksicht auf entgegenstehende Abreden; bei sonstigen Vergleichen über Ansprüche, die…
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