BundesrechtBundesgesetzeZivilprozessordnungZweiter Theil. Verfahren vor den Gerichtshöfen erster Instanz.Zweiter Abschnitt. Urtheile und Beschlüsse.Zweiter Titel. Beschlüsse.§ 429

§ 429§. 429.

In Kraft seit 01. Januar 1898
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