3Ob184/98z—OGH Entscheidung
15. Juli 1998
…12.3.1998 (ON 18) nur Rekurse der betreibenden Partei, nicht aber einen solchen des Manfred M***** persönlich betrifft. Ein Verbesserungsverfahren ist nicht erforderlich, weil analog § 348 ZPO für den als Bevollmächtigter einer Partei auftretenden Rekurswerber keine Anwaltspflicht besteht. Diese Begünstigung gegenüber den Parteien im Zivil- und Exekutionsverfahren, bei denen schriftliche Rekurse von…