ZPO
Gliederung
Erster Theil. Allgemeine Bestimmungen.
Dritter Abschnitt. Mündliche Verhandlung.
Vierter Titel. Vergleich.
§ 206 §. 206.
Den Parteien sind auf ihr Verlangen und auf ihre Kosten Ausfertigungen des Vergleichsprotokolles oder des den Vergleich enthaltenden Verhandlungsprotokolles zu ertheilen.
…Bedingter Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs, ecolex 1994,801; Fasching, Lehrbuch, 2.Auflage, Rz 1350; Holzhammer in Buchegger-Deixler-Holzhammer, PraktZPR, 3.Auflage, 179; Gitschthaler in Rechberger, ZPO § 206 Rz 7; Ballon, Einführung, 5.Auflage, Rz 276; OGH SZ 55/109; EvBl 1992/83; zusammenfassend zum Meinungsstand siehe auch Schuhmacher, JBl 1996,627 in "Der…
…gegeben. Begründung: Den Parteien sind auf ihr Verlangen und auf ihre Kosten Ausfertigungen des Vergleichsprotokolls oder des den Vergleich enthaltenden Verhandlungsprotokolls zu erteilen (§ 206 ZPO; nichtamtliche Überschrift "Vergleichsausfertigungen" laut Stohanzl, ZPO14 § 206; ders ZPO8 [MTA] § 206). Offenbare Unrichtigkeiten der Übertragung des Protokolls können auch nachträglich jederzeit vom Gericht berichtigt werden (§ 212 Abs 5 letzter Satz ZPO). Ähnlich…
…Aufnahme des Verhandlungsprotokolls samt Vergleich mittels Schallträgers sind daher unabhängig von der Frage ihrer Richtigkeit (vgl dazu Gitschthaler in Rechberger**2 Rz 23 zu § 206 ZPO) im gegenständlichen Verfahren keine Fragen von erheblicher Bedeutung im Sinn des § 14 AußStrG. Somit erweist sich das Rechtsmittel als unzulässig.…
…Prozeßrechtsverhältnisses ist, durch einen das Klagebegehren erledigenden Prozeßvergleich aber dieses Rechtsschutzinteresse aufgegeben wird (JBl 1980, 378 mwN; Gitschthaler aaO, Rz 6 zu § 206 ZPO mwN). Der zutreffende Beschluß des Erstgerichtes war daher wiederherzustellen. Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 41 und 50 ZPO.…
Art. 10 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
Art. 10 Artikel X
…zu den §§ 22, 23, 24, 27, 31, 45, 59, 65, 73, 178, 179, 180, 181, 182a, 183, 186, 193, 195, 198, 205, 206, 207, 208, 210, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 229, 230, 231, 237, 239, 240 bis 251, 257 bis 260, 261, 273, 277, 278, 279…
…Veröffentlichungsanspruchs als Nebenanspruch geschuldet ist. 5.3 Die Ausführungen von Konecny (in Fasching/Konecny 3 Einleitung Rz 179), Klicka (in Fasching/Konecny 3 § 206 ZPO Rz 19) und Rechberger/Klicka (in Rechberger , ZPO 4 Vor § 226 Rz 10) zur Doppeltitelproblematik und ihre Hinweise auf die insolvenzrechtlichen…
…daher einen weiteren Titel über die bereits im Vergleich enthaltenen EUR 159,88 anstrebt, ist ihr Begehren nach überwiegender Rechtsprechung (Nachweise bei Gitschthaler in Rechberger2, § 206 ZPO Rz 12 f) abzuweisen, sodass sich die Auffassung der Vorintanzen auch insoweit als zutreffend erweist. Auch die Anrechnung der bis zur Rechtskraft der Ehescheidung vom…
…151/02b = JBl 2003, 251= RdW 2003/74, 89 RIS Justiz RS0032587 [T1]; VwGH 2003/06/0138; Klicka in Fasching/Konecny ² § 206 ZPO Rz 8). Er kann nicht resolutiv, wohl aber suspensiv bedingt abgeschlossen werden (RIS Justiz RS0032587). Aufschiebend bedingte Rechte entstehen erst mit dem Eintritt der Bedingung…
…gerichtliche Vergleich ist nach einhelliger Ansicht eine doppelfunktionelle Prozesshandlung (RS0032587 [T12]; vgl Gitschthaler in Rechberger/Klicka , ZPO 5 [2019] §§ 204–206 ZPO Rz 4 mwN). Er hat zugleich den Charakter eines zivilrechtlichen Vertrags und einer Prozesshandlung (RS0032587). Nach der, nunmehr auch in der Rechtsprechung herrschenden, Lehre…
…Beklagten) geltend gemachte Anspruch, zur Gänze erledigt. Ein Teilvergleich, bei dem die Hauptsache nicht zur Gänze erledigt wird ( Klicka in Fasching/Konecny 3 § 206 ZPO Rz 10; M. Bydlinski in Fasching/Konecny 3 § 47 ZPO Rz 4), lag im Vorprozess nicht vor. Daran ändert auch…
…ist eine aufschiebende Bedingung. Der aufschiebend bedingte Vergleich wird erst mit Eintritt der Bedingung (fehlender Widerruf) wirksam ( Klicka in Fasching/Konecny 3 II/3 § 206 ZPO Rz 29; RS0032587). Die unmittelbar prozessbeendende Wirkung des Prozessvergleichs tritt somit erst mit dessen Wirksamkeit (hier mit ungenütztem Ablauf der Widerrufsfrist) ein (vgl RS0037233 [T1…
…Gegenstand des Rechtsstreits erfolgt ist, unmittelbar prozessbeendende Wirkung zu, und zwar ohne dass es einer diesbezüglichen Gerichtsentscheidung bedarf ( Klicka in Fasching/Konecny 3 , § 206 ZPO Rz 16; Trenker in Kodek/Oberhammer, ZPO-ON, § 206 ZPO Rz 51). Infolge der demnach eingetretenen Prozessbeendigung können Gebühren für die…
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