ZPO
Gliederung
Siebenter Teil Schlussbestimmungen
Art. 18 § 1 Artikel 18
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
…den Vorschriften der Abschnitte 2 bis 7 von Kapitel II (Art 7 bis 26) EuGVVO 2012 Anderes ergibt. [5] 1.2. Nach Art 18 Abs 1 und Art 17 Abs 1 EuGVVO 2012 kann die Klage eines Verbrauchers gegen den anderen Vertragspartner auch ohne Rücksicht auf den Wohnsitz…
…mehrere Staaten einschließlich dieses Mitgliedsstaats, und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt (Art 17 Abs 1 lit c zweite Alternative iVm Art 18 Abs 1 zweite Alternative EuGVVO). Dieser Spezialgerichtsstand ist autonom und eng auszulegen ( 4 Ob 36/22f Rz 7; 4 Ob 96/23f…
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