Nach Maßgabe des Beschlusses 2009/917/JI über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich, ABl. Nr. L 323 vom 10.12.2009 S. 20, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 234 vom 04.09.2010 S. 17, wird ein Zollinformationssystem (ZIS) eingerichtet, um die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung schwerer Zuwiderhandlungen gegen einzelstaatliche Rechtsvorschriften zu unterstützen.
Rückverweise
Zollinformationssystem-Zugangs-Verordnung
§ 2
…1) Das Bundeskriminalamt erhält direkten Zugang zu dem gemäß § 119a ZollR-DG eingerichteten gemeinsamen automatischen Informationssystem für Zollzwecke (ZIS-MS). (2) Das Bundeskriminalamt ist berechtigt, zur Bekämpfung gerichtlich strafbarer Handlungen betreffend die in § 119b Z…
ZollR-DG · Zollrechts-Durchführungsgesetz
§ 119b Begriffsbestimmungen
…Im Sinne des in § 119a angeführten Beschlusses bezeichnet der Ausdruck 1. „einzelstaatliche Rechtsvorschriften“ alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Mitgliedstaats, für deren Durchführung die Zollverwaltung dieses Mitgliedstaats ganz oder…
§ 119g
…dem mit Beschluss 2009/917/JI über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich errichteten Zollinformationssystem und Aktennachweissystem zur Erreichung des Zwecks gemäß § 119a zu verarbeiten. (2) Dem Bundesminister für Finanzen kommt beim Betrieb des Zollinformationssystems und des Aktennachweissystems die Aufgabe des Verantwortlichen gemäß Art. 4 Z …
§ 119j Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke
…machen, die mit Ermittlungen über diese Personen oder Unternehmen befasst sind oder waren, um durch Informationen über die Existenz von Ermittlungsakten den in § 119a genannten Zweck zu erreichen. (2) Im Aktennachweissystem dürfen nur Daten aus Ermittlungsakten betreffend schwere Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die 1. mit einer Freiheitsstrafe oder einer die…