ZivMediatG
Gliederung
III. Abschnitt Liste der Mediatoren
§ 9 Voraussetzungen der Eintragung
(1) Anspruch auf Eintragung in die Liste der Mediatoren hat, wer nachweist, dass er
1. das 28. Lebensjahr vollendet hat,
2. fachlich qualifiziert ist,
3.vertrauenswürdig ist und
4. eine Haftpflichtversicherung nach § 19 abgeschlossen hat.
(2) Der Eintragungswerber hat in seinem Antrag anzugeben, in welchen Räumlichkeiten er die Mediation ausübt.
§ 11 ZivMediatG · ZivMediatG · Zivilrechts-Mediations-Gesetz
§ 11 Antrag auf Eintragung
…an den Bundesminister für Justiz eingeleitet. Der Antrag hat die nach § 8 erforderlichen Angaben zu enthalten. (2) Die Voraussetzungen nach §§ 9 und 10 sind durch entsprechende Urkunden, wie Zeugnisse, Bestätigungen und Berufsdiplome, nachzuweisen. Die Vertrauenswürdigkeit ist, sofern sie nicht gesetzliche Voraussetzung der sonstigen beruflichen Tätigkeit des…
§ 14 Streichung von der Liste
…Gutachtens des Ausschusses für Mediation, mit Bescheid den Mediator von der Liste zu streichen, wenn ihm zur Kenntnis gelangt, dass eine Voraussetzung nach § 9 weggefallen ist oder nicht bestanden hat, der Mediator seiner Pflicht nach § 20 nicht nachkommt oder er sonst gröblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen…
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