Erfüllt die betreffende Person die Erfordernisse gemäß § 12 Abs. 1 und 2 nicht, so hat die Österreichische Zahnärztekammer die Eintragung in die Zahnärzteliste mit Bescheid zu versagen.
Rückverweise
Unzulässigkeit des gegen §20 Abs1 Z1 und §106 ZahnärztekammerG (ZÄKG) und gegen §13 ZahnärzteG (ZÄG) gerichteten Aufhebungsantrags des BVwG (Gerichtsantrag). §13 ZÄG, BGBl I 126/2005, wurde mit der Novelle BGBl I 32/2014 neu erlassen, jedoch seither nicht geändert, weshalb die nicht korrekte Nennung der Fundstelle…
ZÄKG · Zahnärztekammergesetz
§ 60 Streichung aus der Zahnärzteliste
…Jahre nicht ausgeübt worden ist. Wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit kann die erneute Eintragung auch nach Ablauf dieses Zeitraums von der Österreichischen Zahnärztekammer verweigert werden (§ 13 Abs. 1 ZÄG).…
…zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztegesetz – ZÄG), BGBl I 126/2005, idF "BGBl I 100/2018" (im Folgenden: ZÄG), in eventu §13 ZÄG, in eventu §20 Abs1 Z1 ZÄKG sowie §13 ZÄKG, als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Ausübung des…
…sind hervorgehoben): " Verordnung der Österreichischen Zahnärztekammer über Form und Inhalt des Zahnärzte- und Dentistenausweises (Zahnärzteausweisverordnung) Auf Grund der §§15 Abs3 und 63 Abs2 Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl I Nr 126/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 80/2006, in Verbindung mit §20 Abs4…